AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Zusammenarbeit erfolgt über einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Interimmanager und Berater übernimmt für die Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.
1.1.1 Diese werden in einem Projektangebot mit Plan beschrieben und über Google Drive zugänglich gemacht. Diese Aufbaben umfassen beispielsweise die Hintergrundrecherche, strukturelle und qualitative Analysen, quantitative Bewertung und Konzeption.
Ausarbeitung der Ergebnisse und Ableitung von Handlungsempfehlungen, sowie die Umsetzungen dieser Konzepte mit Implementierung von Systemen und Prozessen mit entsprechenden Werkzeugen und Methoden, mit Optimierung von bestehenden zweckmäßigen Prozessen. Erbringung von Leistungen in der Linienfunktion und Management, Vertretung der Unternehmensinteressen auf Messen, Veranstaltungen etc., sowie die Durchführung von Vorträgen, Schulungen, Workshops mit Coaching/Training des Personals.
1.2 Die Dienstleistungen umfassen ausschließlich die unter Ziff. 1.1 vereinbarten und aufgeführten Tätigkeiten. Steuerliche und rechtliche Beratungen sowie Tätigkeiten in einer Organfunktion werden bei diesem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist selber verantwortlich entsprechenden Bedarf abzudecken.
1.3 Der Interimmanager und Berater ist nach § 18 EStG Abs.1 freiberuflich als, 'Beratender Betriebs- und Volkswirt’ tätig. Er erbringt die Dienstleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als selbständiger Unternehmer. Der Interimmanager und Berater (bzw. die von ihm beauftragten Dritten, Vgl. Ziffer 6.) hat selbst für seine Sozialversicherungen und die ordnungsgemäße Versteuerung aus diesem Vertrag aufzukommen.
1.4 Der Abschluss dieses Dienstvertrags begründet kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Der Interimmanager und Berater wird von der Gesellschaft nicht in deren Arbeitsorganisation eingegliedert. Vergünstigungen und Sozialleistungen, die die Gesellschaft ausschließlich ihren Mitarbeitern einräumt, dürfen vom Interimmanager und Berater nicht genutzt werden.
1.5 Seitens der Gesellschaft wird ein fachlicher Ansprechpartner benannt. Der Interimmanager unterliegt seinen Vorgaben nur insoweit, als sie sich auf den fachlichen Inhalt der zu erbringenden Dienstleistungen beziehen.
2. Vergütung
2.1 Als Vergütungen wird ein Honorar in Euro pro Tag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Über die erbrachten Arbeitszeiten wird eine Stunden- und Tätigkeitsliste durch den Interimmanager und Berater geführt.
2.2 Der Interimmanager und Berater stellt seine Leistungen jeweils zum Ende eines Monats in Rechnung. Spesen und Auslagen werden, soweit tatsächlich angefallen und notwendig, als Rechnungsanlage mit Originalbelegen beigefügt. Die Stundenliste ist der Rechnung ebenfalls beizulegen.
2.3 Das Unternehmen (Gesellschaft) verpflichtet sich, sämtliche Rechnungen für die erbrachten Leistungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. Die Zahlung hat auf das vom Interimmanager und Berater im Vertrag genannte Bankkonto zu erfolgen.
3. Einsatzdauer und Kündigung
3.1 Einsatzbeginn ist im Vertrag schriftlich festgelegt. Die Einsatzdauer beträgt die vereinbarte Zeit an Tagen und die Erbringung wird bis zu einem bestimmten Datum fest vereinbart. Vor Aufnahme der Tätigkeit und während der genannten Einsatzdauer wird von beiden Vertragspartnern eine ordentliche Kündigung des Dienstvertrags ausgeschlossen.
3.2 Der Gesellschaft steht ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der
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Interimmanager und Berater über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, wenn und soweit dies nicht in ausreichendem Maße entschuldigt worden ist, oder eine Zustimmung bzw. Beauftragung der Gesellschaft vorgelegen hat;
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Interimmanager und Berater nachweislich seine Leistungen fehlerhaft erbringt, wobei die Gesellschaft verpflichtet ist, dem Interimmanager und Berater von seiner Schlechtleistung vorab schriftlich zu informieren.
3.3 Der Interimmanager und Berater kann fristlos kündigen, wenn die Gesellschaft mit der Zahlung des Honorars mehr als 14 Tage im Verzug ist.
3.4 Jede Kündigung muss schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen.
4. Einsatzort
4.1 Der Interimmanager und Berater ist nicht an die Vorgabe eines Einsatzortes zur Ausführung seiner Dienstleistungen durch die Gesellschaft gebunden.
4.2 Der Interimmanager und Berater sichert jedoch zu, dass der Einsatzort so gewählt wird, dass er die Erfüllung der Dienstleistungen gemäß Ziff. 1.1 ermöglicht. Die Gesellschaft stellt hierzu bei Bedarf einen Arbeitsplatz in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung.
4.3 Der Interimmanager und Berater nutzt für die Erfüllung seiner Dienstleistungen seine eigene IT-Infrastruktur, also u.a. Notebook, E-Mail-Account, Intranet, Telefon.
5. Einsatzzeiten
5.1 Das zugesicherte Arbeitspensum von beiden Parteien beläuft sich während der Einsatzzeit auf durchschnittlich 8 Stunden am Tag bei 4-5 Tagen je Kalenderwoche.
5.2 Der Interimmanager und Berater ist bei der genauen Zeiteinteilung (Wochentage, Arbeitsbeginn, Arbeitsende) unabhängig und nicht an Weisungen der Gesellschaft gebunden. Davon unberührt bleibt das Recht der Gesellschaft, Fristen und Termine zu setzen.
5.3 Der Interimmanager und Berater sichert zu, dass die Einsatzzeiten so gewählt werden, dass sie eine Erfüllung der Dienstleistungen gemäß Ziff. 1.1 ermöglichen.
6. Einsatz Dritter
6.1 Der Interimmanager und Berater hat das Recht, eigene Arbeitnehmer oder sonstige Dritte (Unterauftragnehmer) zur Durchführung der Dienstleistungen einzusetzen. Diese Personen müssen in gleicher Weise wie der Interimmanager und Berater zur Erfüllung der Aufgaben fachlich und persönlich qualifiziert sein.
6.2 Der Interimmanager und Berater wird der Gesellschaften den Einsatz weiterer Personen unverzüglich anzeigen. Die Personen haben gegenüber der Gesellschaft persönlich die Erklärungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz abzugeben.
6.3 Der Interimmanager und Berater hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterauftragnehmer bei der Leistungserbringung sämtliche Regelungen dieses Vertrags erfüllen und in keiner Weise die Zusammenarbeit beeinträchtigen.
6.4 Beide Vertragsparteien sind für die Beaufsichtigung und die Ausübung des Weisungsrechts der von ihnen eingesetzten eigenen Mitarbeiter alleine verantwortlich.
7. Verschwiegenheit
7.1 Der Interimmanager und Berater hat alle im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung stehenden Angelegenheiten der Gesellschaft vertraulich zu behandeln, soweit es sich nicht um offenkundige Vorgänge handelt oder um Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner Verschwiegenheit erfordern. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
7.2 Der Interimmanager und Berater verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäftsunterlagen der Gesellschaft ordnungsgemäß aufzubewahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Einsichten nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung der Gesellschaft, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich an die Gesellschaft zurückzugeben.
7.3 Der Interimmanager und Berater ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
8. Datenschutz
8.1 Der Interimmanager und Berater unterliegt dem Datengeheimnis gemäß §5 Bundesdatenschutzgesetz. Die Verpflichtung bezieht sich auf alle Einzelangaben persönlicher und sachlicher Verhältnisse einer Person sowie auf alle Schutzmaßnahmen dieser Angaben.
8.2 Der Interimmanager und Berater ist insbesondere verpflichtet, keine personenbezogenen Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Bei der Gesellschaft etwaig bestehende Vorschriften über den Umgang personenbezogener Daten oder deren Sicherung sind zu beachten. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
8.3 Der Interimmanager und Berater ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft einverstanden. Die Gesellschaft gewährleistet ihrerseits Datenschutz entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gesellschaft schriftlich zugestimmt hat.
10. Anderweitige Tätigkeit
Der Interimmanager ist jederzeit berechtigt, für weitere Auftraggeber andere Tätigkeiten während und nach der der vereinbarten Vertragsdauer abzuwickeln. Diese Aufträge dürfen die Durchführung dieses Vertrags nicht beeinträchtigen.
11. Sorgfaltspflicht und Haftung
11.1 Der Interimmanager verpflichtet sich, die in Ziff. 1.1 aufgeführten Leistungen vertragsgemäß und unter Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Interimmanager stellt ferner eine laufende Unterrichtung an den Ansprechpartner der Gesellschaft sicher.
11.2 Die Gesellschaft verpflichtet sich, dass dem Interimmanager alle erforderlichen Informationen und Betriebsmittel, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind, bereitgestellt werden.
11.3 Die Gesellschaft und der Interimmanager/Berater sind sich darüber einig, dass neben den unter 1.1. genannten Dienstleistungen kein darüberhinausgehender Erfolg geschuldet wird. Dies beinhaltet beispielsweise etwaige Kosten-, Ertrags- und Gewinnziele, die sich aus Sicht der Gesellschaft direkt oder indirekt aus den Dienstleitungen hätten ergeben müssen.
11.4 Der Interimmanager und Berater wird von allen Haftungsansprüchen aus diesem Vertrag freigestellt. Es sei denn, es handelt sich um Schäden wegen Vorsatzes.
12. Änderung, Schriftform und Gerichtsstand
12.1 Der Vertrag, Änderungen und Ergänzungen sowie alle wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Sollte der Vertrag oder einzelne Bestimmungen ungültig werden oder sich als nicht durchsetzbar erweisen, so vereinbaren die Parteien, den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.
12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.
Datum/Ort und Gütigkeit seit: Hamburg, 02.01.2014
Unterschrift: Dejan Kosmatin